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Die Seebestattung

Unter einer Seebestattung versteht man die Bestattung der sterblichen Überreste eines Verstorbenen auf See. Mit dem vermehrten Aufkommen der Feuerbestattung seit Anfang des 20. Jahrhunderts wandelte sich die Funktion der Seebestattung grundlegend, da diese Bestattungsart nun weiteren Kreisen der Bevölkerung zugänglich wurde und ihren Charakter als Notbestattung für auf See Verstorbene verlor. Die Beisetzung der Überreste eines zuvor eingeäscherten Verstorbenen entwickelte sich zu einer alternative zur Sarg- und Urnenbestattung auf einem Friedhof.

Rechtslage zur Seebestattung

In Deutschland ist es seit 1934 möglich, statt einer Friedhofsbestattung eine Seebestattung vorzunehmen. Dafür wird die Asche in einer speziellen See Urne außerhalb der sogenannten Dreimalzone ( speziell eingezeichnete Seegebiete in Seekarten ) in der Regel über "rauem Grund" sind Gebiete gemeint, in denen nicht gefischt oder Wassersport getrieben wird. Möglichkeiten bestehen hierfür nahezu in jedem Meer, von Deutschland aus vorwiegend in der Nord- und Ostsee, aber auch im Atlantik oder im Mittelmeer.

Voraussetzung für eine Seebestattung

Eine Seebestattung muss in einigen Bundesländern behördlich genehmigt werden. Dazu ist es oft notwendig, dass der Verstorbene in besonderer Weise mit der See verbunden war. Dies kann beispielsweise eine frühere Tätigkeit als Seefahrer oder eine tiefe Verbundenheit zur See sein. Im Allgemeinen reicht eine Erklärung der Angehörigen gegenüber den zuständigen amtlichen Stellen aus. Um den Wunsch zweifelsfrei zu belegen, sollte zu Lebzeiten eine Bestattungsverfügung hinterlegt werden, in der später der Wille des Verstorbenen klar erkennbar ist und wie bei der Patientenverfügung die Erklärung von mindestens einer anderen Person bestätigt ist.

Ablauf einer Seebestattung

In der Regel findet am Heimatsort des Verstorbenen eine übliche Trauerfeier mit anschließender Einäscherung statt. Der Bestatter übersendet die Krematoriumsurne an eine Seebestattungsreederei. Dort wird die Asche in eine Seebestattungsurne aus auflösbarem Material umgefüllt. Die Angehörigen haben die Wahl, ob sie an der Bestattung der Urne auf hoher See teilnehmen möchten oder nicht. Bei der Teilnahme von Angehörigen spricht man von einer begleiteten Seebestattung. Nehmen keine Angehörigen teil, spricht man von einer stillen Seebestattung. Nehmen die Angehörigen teil, wird die Urne des Verstorbenen, dessen Angehörige an Bord sind, mit auf See genommen, und Kapitän wie Besatzung nehmen die Bestattung als Zeichen der Würdigung des Verstorbenen in Marineuniform vor. Ein Hissen der Flagge, musikalische Untermalung ( Nationalhymne oder Trauermusik) und das Blasen der Bootsmannschaftspfeife sind oft begleitende Rituale.

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